Dienstag, 10. Mai
Mehrere Arbeitszimmer zweier Ehegatten bei mehreren Einkunftsarten (FG)
Das FG Münster hat zum Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, das von beiden Ehegatten für ihre jeweilige betriebliche/berufliche Tätigkeit genutzt wird, entschieden und eine Halbierung des Höchstbetrags des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG vorgenommen (FG Münster, Urteil v. 15.3.2016 - 11 K 2425/13 E,G; Revision zugelassen).
