Mittwoch, 28. August
Medikamente für die Hausapotheke als außergewöhnliche Belastungen (FG)
Mit inzwischen rechtskräftigem Urteil hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass Medikamente für die Hausapotheke (wie z.B. Schmerzmittel oder Erkältungspräparate) ohne ärztliche Verordnung nicht als sog. außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v 8.7.2013 - 5 K 2157/12; rechtskräftig).
