Donnerstag, 05. April
Maßnahmen zur Abschirmung von Elektrosmog (FG)
Die Kosten für die Abschirmung einer Eigentumswohnung vor Hochfrequenzimmissionen können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abgezogen werden (FG Köln, Urteil v. 8.3.2012 - 10 K 290/11).
