Dienstag, 05. November
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Fotovoltaikanlage (FG)
Muss bei der Installation einer Fotovoltaikanlage eine tritt- und druckfeste Wärmedämmung auf dem Dach angebracht werden, um zu verhindern, dass es zu Schäden oder Folgeschäden beim Betrieb der Fotovoltaikanlage kommt, und wäre ohne den Einbau der Fotovoltaikanlage keine Wärmedämmung installiert worden, so sind die Mehrkosten für die Dämmung für die Ausübung einer steuerpflichtigen Tätigkeit (Betrieb der Fotovoltaikanlage) entstanden. Der für den Vorsteuerabzug erforderliche direkte und unmittelbare Zusammenhang zwischen den geltend gemachten Vorsteuerbeträgen und den mittels der Fotovoltaikanlage ausgeführten steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen ist damit gegeben (FG München, Urteil v. 30.7.2013 - 2 K 3966/10).
