Montag, 14. Oktober
Lohnkostenzuschüsse sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen (FG)
Die dem Arbeitgeber vom Arbeitsamt zur Förderung seiner Arbeitnehmer ausgezahlten Lohnkostenzuschüsse sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen und weder nach § 3 Nr. 2 noch nach § 3 Nr. 11 EStG steuerbefreit. Eine analoge Anwendung der ausschließlich Arbeitnehmer begünstigenden Vorschriften scheidet aus (FG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 25.6.2013 - 5 K 600/08).
