Samstag, 15. Februar
Lieferung bei Betrugsabsicht des Lieferers (BMF)
Das BMF hat zum Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers bei Betrugsabsicht des Lieferers Stellung genommen und klargestellt, dass der Vorsteuerabzug nur nach Prüfung des konkreten Einzelfalles in Ausnahmefällen in Betracht kommen kann (BMF, Schreiben v. 7.2.2014 - IV D 2 - S 7100/12/10003).
