Dienstag, 15. Juli
Leistungsort für elektronisch erbrachte Dienstleistungen ab 1.1.2015 (EU)
Die Vorschriften zur Bestimmung des Leistungsortes werden sich am 1.1.2015 ändern. Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronische Dienste für Verbraucher werden zukünftig in dem Land besteuert, in dem der Kunde ansässig ist. Unternehmen können in diesem Zusammenhang ein Land als einzige Anlaufstelle für MwSt-Identifikation, Abgabe von MwSt-Erklärungen und Entrichtung der in allen Verbrauchsmitgliedstaaten geschuldeten Mehrwertsteuer bestimmen. Die Europäische Kommission hat hierzu einen Leitfaden entwickelt, der nunmehr in 24 Sprachen übersetzt wurde.
