Dienstag, 05. Juli
Leistungsaustausch bei Haftungsübernahme (FG)
Bei einer Haftungsübernahme/Geschäftsführung einer Komplementär-GmbH und einer Zahlung der GmbH & Co. KG kann ein steuerbarer Leistungsaustausch auch dann vorliegen, wenn die GmbH für ihre Leistung eine kombinierte Vergütung aus einem Festbestandteil und einem ergebnisabhängigen Teil erhält (Abgrenzung zum nicht steuerbaren Gesellschafterbeitrag: FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 27.04.2016 - 4 K 108/13; rechtskräftig).
