Freitag, 28. Februar
Leistungen eines Klauenpflegers (BFH)
Für die Klauenpflege gilt der Regelsteuersatz. Sie ist keine Leistung, die unmittelbar der Förderung der Tierzucht dient (BFH, Urteil v. 16.1.2014 - V R 26/13; veröffentlicht am 26.2.2014).
