Freitag, 15. August
Leistungen eines im Ausland ansässigen Bauunternehmens (FG)
Erbringt ein ausländischer Bauunternehmer Renovierungsleistungen an einen im Inland ansässigen Leistungsempfänger, schuldet dieser die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG. Für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist es ohne Belang, ob der Leistungsempfänger selbst Bauleistungen erbracht hat oder der im Ausland ansässige Leistungserbringer Kleinunternehmer ist. Die in Rechnung gestellten Beträge sind als Nettobeträge zu verstehen von denen die Umsatzsteuer zu berechnen ist (FG München, Urteil v. 5.6.2014 - 2 K 1726/13).
