Samstag, 06. September
Leistungen des Nutzungsberechtigten sind keine Sonderausgaben (BFH)
Nach der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das JStG 2008 sind auf einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag beruhende Leistungen des Nutzungsberechtigten an den Überlassenden nicht als Sonderausgaben abziehbar (BFH, Urteil v. 25.6.2014 - X R 16/13; veröffentlicht am 3.9.2014).
