Montag, 28. Januar
Leistungen beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich (BFH)
Ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich kann auch in einem Ehevertrag vereinbart sein. Mit § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen, die auch die schuldrechtliche Teilung einer Rente als möglichen steuerrechtlich relevanten Einkünftetransfer akzeptiert (BFH, Urteil v. 22.8.2012 - X R 36/09; veröffentlicht am 23.1.2013).
