Dienstag, 05. März
Leerstand kann Grundsteuererlass rechtfertigen (BdSt)
Trotz erheblicher Bemühungen können Immobilien häufig nicht vermietet werden. Bleiben Mieteinnahmen unverschuldet aus, so kann dies zum teilweisen Erlass der Grundsteuer führen. Ein entsprechender Antrag auf Erlass der Grundsteuer muss für das Jahr 2012 bis spätestens zum 2.4.2013 bei den Gemeinden bzw. in den Stadtstaaten beim Finanzamt eingegangen sein. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) hin.
