Dienstag, 09. November
Kurzfristige Überlassung von Wohnungen an Prostituierte (BFH)
Der BFH hat in einem Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) entschieden, dass die Überlassung der Wohnungen an die Prostituierten zur Ausübung deren Gewerbes keine steuerfreie Leistung i.S. von § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG sowie von Art. 13 Teil B Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG ist (BFH, Beschluss v. 29.9.2010 - XI S 23/10 (PKH).
