Samstag, 17. Oktober
Künstliche Befruchtung bei gleichgeschlechtlicher Partnerschaft (FG)
Der 6. Senat des FG Münster hat sich mit der Frage befasst, ob die Aufwendungen einer in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft lebenden Frau für eine künstliche Befruchtung unter Verwendung von Samenzellen eines Spenders als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können. Im Streitfall hat das Finanzgericht diese Frage verneint, jedoch die Revision zum BFH zugelassen (FG Münster, Urteil v. 23.7.2015 - 6 K 93/13 E; Revision zugelassen).
