Freitag, 11. September
Krankenfahrten mit Taxen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz (FG)
Der 1. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg entschied, dass die von einem Unternehmer im Auftrag einer Krankenkasse durchgeführten Krankenfahrten auch dann als Beförderungsleistungen dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, wenn der Unternehmer keine gültige Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz besitzt und daher seinerseits einen Subunternehmer mit Konzession zur Durchführung der Krankenfahrten beauftragt hat (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 15.7.2015 - 1 K 772/15; Revision zugelassen).
