Mittwoch, 12. Dezember
"Kostenlose" Handys und Zugaben als unentgeltliche Wertabgabe? (FG)
Die bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages für 0 EUR an die Kunden gelieferten Handys oder sonstigen Elektronikartikel sind keine nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG steuerbaren unentgeltlichen Zuwendungen, sondern Lieferungen, die aufgrund erhöhter Provisionszahlungen der Mobilfunkunternehmen entgeltlich sind (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.9.2012 - 1 K 218/11).
