Donnerstag, 31. Mai
Kosten für Holzlattenzaun als außergewöhnliche Belastung (FG)
Aufwendungen für den Ersatz eines Maschendrahtzauns durch einen blickdichten Holzlattenzaun sind nicht als außergewöhnliche Belastungen (agB) zu berücksichtigen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.4.2012 - 5 K 1934/11; Revision nicht zugelassen).
