Freitag, 19. August
Kosten für Erststudium als Werbungskosten abziehbar (BFH)
Der BFH hat entschieden, dass das seit 2004 geltende Abzugsverbot für Kosten einer Erstausbildung der Abziehbarkeit beruflich veranlasster Kosten für ein Erststudium auch dann nicht entgegensteht, wenn der Steuerpflichtige diese Berufsausbildung unmittelbar im Anschluss an seine Schulausbildung aufgenommen hatte (BFH, Urteile v. 28.7.2011 - VI R 38/10 und VI R 7/10; veröffentlicht am 17.8.2011).
