Montag, 23. Dezember
Kosten für Entfernung überstehenden Fettgewebes (FG)
Aufwendungen für die ambulant operative Entfernung überstehenden Fettgewebes (Liposuktion) infolge eines Lip-/Lymphödems, die damit zusammenhängenden Fahrtkosten sowie die im Zuge der Operation entstandenen Medikamentenkosten können als medizinisch indizierte Krankheitskosten zwangsläufig im Sinne des § 33 EStG sein (FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 14.8.2013 - 5 K 238/12).
