Freitag, 19. Juni
Kosten für energetische Sanierung (FG)
Kosten für die energetische Sanierung der Putzfassade einer vermieteten Immobilie sind unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG keine sofort abzugsfähigen Werbungskosten, sondern anschaffungsnahe Herstellungskosten. Der Umstand, dass die Aufwendungen durch gesetzlichen oder behördlichen Zwang nach der EnEV 2009 entstanden sind, ist in diesem Zusammenhang unbeachtlich (FG Münster, Urteil v. 17.11.2014 - 13 K 3335/12 E).
