Donnerstag, 30. April
Kosten für Eizellspende keine agB (FG)
Aufwendungen für die künstliche Befruchtung mit einer gespendeten Eizelle im Ausland, die dort - anders als in Deutschland - nicht verboten ist, können steuerlich nicht als sog. außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden (FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 11.2.2015 - 2 K 2323/12; Revision anhängig).
