Montag, 22. September
Kosten für ein Grundstück keine außergewöhnlichen Belastungen (BFH)
Der BFH hat entschieden, dass Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows nicht als außergewöhnliche Belastung i.S. von § 33 EStG zu berücksichtigen sind (BFH, Urteil v. 17.07.2014 - VI R 42/13; veröffentlicht am 17.9.2014)
