Donnerstag, 14. Januar
Kosten für die Beschäftigung privater (zusätzlicher) Pflegekräfte (FG)
Der 10. Senat des Finanzgerichts München hat entscheiden, dass die Kosten für die Beschäftigung privater Pflegekräfte nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können, sofern die zu pflegende Person in einem Seniorenheim untergebracht ist (FG München, Urteil v. 20.10.2015 - 10 K 2393/14; Revision zugelassen).
