Mittwoch, 15. Februar
Kosten für Diätverpflegung (FG)
Die Kosten für eine Diätverpflegung sind auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn die Diät nicht nur neben, sondern anstelle von Medikamenten zur Linderung einer Krankheit angeordnet wird (FG Münster, Urteil v. 16.11.2011 - 10 K 200/10 E).
