Montag, 01. Juli
Kosten für Betriebsunterbrechungsversicherung sind abzugsfähig (FG)
Die von einer GmbH gezahlten Versicherungsprämien für eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die das Erkrankungsrisiko der Geschäftsführer abdecken soll, stellen Betriebsausgaben dar und sind nicht als verdeckte Gewinnausschüttungen zu qualifizieren (FG Niedersachsen, Urteil v. 14.2.2013 - 6 K 107/11; Revision anhängig).
