Sonntag, 26. Juni
Kosten für Arbeitsecke nicht abzugsfähig (BFH)
Aufwendungen für einen in die häusliche Sphäre eingebundenen Raum, der mit einem nicht unerheblichen Teil seiner Fläche auch privat genutzt wird (sog. "Arbeitsecke"), können nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten berücksichtigt werden (Anschluss an BFH, Beschluss v. 27.07.2015 - GrS 1/14). Darüber hinaus kommt die Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auf einen zweisitzigen VW-Transporter mit geschlossenem, fensterlosem Laderaum nicht in Betracht (BFH, Urteil v. 17.02.2016 - X R 32/11; veröffentlicht am 22.06.2016).
