Dienstag, 09. April
Kosten eines Zivilprozess als außergewöhnliche Belastung (FG)
Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem Streitfall Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen anerkannt und dabei auf die - von der Finanzverwaltung mit einem sog. Nichtanwendungserlass belegte - neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs abgestellt, wonach die Kosten eines Zivilprozesses unabhängig von dessen Gegenstand aus rechtlichen Gründen zwangsläufig entstehen können (FG Düsseldorf, Urteil v. 20.2.2013 - 15 K 2052/12 E; Revision zugelassen).
