Mittwoch, 13. Februar
Kosten eines Scheidungsverfahrens als agB (FG)
Bei einer Scheidung sind nur die unmittelbar mit dem Gerichtsverfahren zusammenhängenden Kosten als zwangsläufig anzusehen und daher als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig (FG München, Urteil v. 28.8.2012 - 10 K 800/10).
