Sonntag, 21. Dezember
Kosten eines Scheidungsprozesses weiterhin abziehbar (FG)
Der 4. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass Scheidungsprozesskosten auch nach der ab dem Jahr 2013 geltenden gesetzlichen Neuregelung als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind (FG Münster, Urteil v. 21.11.2014 - 4 K 1829/14 E; Revision zugelassen).
