Freitag, 24. Oktober
Kosten eines Aufzugs als außergewöhnliche Belastung (FG)
Ist der Einbau eines Treppenlifts zur Verbesserung der Mobilität eines krankheitsbedingt geheingeschränkten Steuerpflichtigen aufgrund der baulichen Merkmale eines Gebäudes nicht möglich, kann der Einbau eines Fahrstuhls eine angemessene Aufwendung darstellen, die als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig ist (FG Köln, Urteil v. 27.8.2014 - 14 K 2517/12).
