Freitag, 07. April
Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen (BFH)
Eine Umsatzsteuerfestsetzung kann nach § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger zusteht (BFH, Urteil vom 23.02.2017 - V R 16, 24/16; V R 16/16; V R 24/16; veröffentlicht am 05.04.2017).
