Samstag, 12. November
Korrektur bei Abweichung zwischen Steuererklärung und "eDaten" (FG)
Weichen die Daten in der Steuererklärung von den elektronisch vorhandenen Daten ("eDaten") ab, so ist das FA auch nach der Bestandskraft noch befugt, den Einkommensteuerbescheid zu ändern (FG Düsseldorf, Urteil v. 11.10.2016 - 10 K 1715/16 E; Revision anhängig).
