Sonntag, 12. Juni
Kopftuchverbot am Arbeitsplatz kann zulässig sein (EuGH)
Nach Ansicht der Generalanwältin Kokott kann ein Kopftuchverbot in Unternehmen zulässig sein. Dies soll zumindest dann gelten, wenn sich das Verbot auf eine allgemeine Betriebsregelung stützt, nach der sichtbare politische, philosophische und religiöse Zeichen am Arbeitsplatz untersagt sind, um die vom Arbeitgeber verfolgte legitime Politik der religiösen und weltanschaulichen Neutralität durchzusetzen.
