Samstag, 22. September
Kommunaler Kindergarten als Betrieb gewerblicher Art (BFH)
Von einer Kommune betriebene Kindergärten sind unbeschadet des Rechtsanspruchs von Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Förderung in Tageseinrichtungen nach § 24 SGB VIII keine Hoheitsbetriebe, sondern Betriebe gewerblicher Art (BFH, Urteil v. 12.7.2012 - I R 106/10; veröffentlicht am 19.9.2012).
