Dienstag, 28. Mai
Knieschuss im Home-Office kein Arbeitsunfall (SG)
Ein Überfall auf einen Beschäftigten mit Büro im eigenen Haus stellt nur dann einen Arbeitsunfall dar, wenn ein Zusammenhang zur betrieblichen Tätigkeit besteht. Das hat das Sozialgericht Dresden in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 8. Mai 2013 entschieden (Gerichtsbescheid des SG Dresden v. 8.5.2013 - S 5 U 293/12).
