Donnerstag, 07. Juli
Kindergeld für im Ausland geborenes Kind (BFH)
Ein Kind, das im Ausland geboren wird und dort zusammen mit seiner Mutter bis zum Umzug in die elterliche Wohnung im Inland mehr als ein Jahr später lebt, begründet nicht bereits bei seiner Geburt einen Wohnsitz in dieser Wohnung. Ein im Ausland lebender Angehöriger kann im Inland grundsätzlich keinen Wohnsitz begründen ohne sich hier aufgehalten zu haben (BFH, Urteil v. 7.4.2011 - III R 77/09).
