Montag, 03. August
Kindergeld: Ende der Berufsausbildung bei Wiederholungsprüfung (BFH)
Die ernsthafte und nachhaltige Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung gehört auch dann zur Berufsausbildung, wenn das Ausbildungsverhältnis mit dem Lehrbetrieb nach der nicht bestandenen Abschlussprüfung endet und das Kind keine Berufsschule besucht.
Entscheidungsstichwörter
Kindergeldanspruch - Zugehörigkeit der nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erfolgten Vorbereitung auf eine bestandene Wiederholungsprüfung zur Ausbildung
Leitsatz
1. Die ernsthafte und nachhaltige Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung gehört auch dann zur Berufsausbildung, wenn das Ausbildungsverhältnis mit dem Lehrbetrieb nach der nicht bestandenen Abschlussprüfung endet und das Kind keine Berufsschule besucht.
2. Nimmt das Kind an der erstmaligen Wiederholungsprüfung teil und besteht diese, ist in der Regel zu unterstellen, dass sich das Kind ernsthaft und nachhaltig auf diese Prüfung vorbereitet hat.
