Dienstag, 05. November
Kindergeld ab 2012 auch für verheiratete Kinder in Erstausbildung (FG)
Der 4. Senat des Finanzgerichts Münster hat erneut bekräftigt, dass die Gewährung von Kindergeld ab dem Jahr 2012 auch für verheiratete Kinder in einer Erstausbildung nicht mehr von deren Einkünften abhängig ist. Daher könne - so der Senat - auch ein etwaiger Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehepartner des Kindes einem Kindergeldanspruch grundsätzlich nicht entgegen stehen (FG Münster, Urteil v. 20.9.2013 - 4 K 4146/12 Kg; Revision zugelassen).
