Dienstag, 28. April
Keine zwei häuslichen Arbeitszimmer steuerlich absetzbar (FG)
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Steuerpflichtiger - auch wenn er aus beruflichen Gründen zwei Wohnungen hat - keine zwei Arbeitszimmer geltend machen kann. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde die Revision zum Bundesfinanzhof - BFH - zugelassen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.2.2015 - 2 K 1595/13).
