Dienstag, 02. Oktober
Keine Versagung der Steuerbefreiung allein wegen fehlender USt-IdNr. (EuGH)
Deutschland kann die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung zwar grds. davon abhängig machen, dass der Lieferer die USt-IdNr. des Erwerbers mitteilt. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Lieferer die USt-IdNr. nicht mitteilen kann, er dafür aber Angaben machen kann, die hinreichend belegen können, dass der Erwerber ein Steuerpflichtiger ist (EuGH, Urteil v. 27.9.2012 - Rs. C-587/10; VSTR).
