Samstag, 21. April
Keine Verlängerung wegen Katastrophenschutzdienst (BFH)
Verpflichtet sich ein Kind zu einem mehrjährigen Dienst im Katastrophenschutz (hier: Dienst bei der freiwilligen Feuerwehr) und wird es deshalb vom Wehrdienst freigestellt, erwächst daraus keine Verlängerung der kindergeldrechtlichen Berücksichtigungsfähigkeit über das 25. Lebensjahr hinaus (BFH, Urteil v. 19.10.2017 - III R 8/17; veröffentlicht am 18.04.2018).