Mittwoch, 28. November
Keine Verfassungszweifel an den Hinzurechnungsvorschriften (BFH)
Die Hinzurechnungsvorschriften sind voraussichtlich nicht verfassungswidrig. Dies hat der BFH entschieden. Die Entscheidung erging in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes aufgrund "summarischer Prüfung"; der BFH hat danach keine "ernstlichen Zweifel", dass die Vorschrift verfassungsgemäß ist. Damit widerspricht der BFH einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Hamburg, das von der Verfassungswidrigkeit überzeugt ist und deswegen das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Durchführung einer Normenkontrolle angerufen hat (BFH, Beschluss v. 16.10.2012 - I B 128/12; veröffentlicht am 21.11.2012).
