Montag, 31. August
Keine Tarifbegünstigung bei Teilzahlung (BFH)
Erhält ein Arbeitnehmer eine Entlassungsentschädigung in zwei oder mehreren Veranlagungszeitraumen ausbezahlt, kommt eine Tarifbegünstigung auch dann nicht in Betracht, wenn es ohne Zutun des Arbeitnehmers im Insolvenzfall des Arbeitgebers zu einer Abweichung in der Auszahlung der Abfindung kommt. Statt der mit dem Arbeitgeber vereinbarten Einmalauszahlung erfolgte die Auszahlung im Streitfall durch den Insolvenzverwalter in drei Raten über mehrere Jahre verteilt (BFH, Urteil v. 14.4.2015 - IX R 29/14, NV; veröffentlicht am 19.8.2015).
