Freitag, 10. September
Keine Steuerpflicht von Erstattungszinsen (BFH)
Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung geändert und entschieden, dass vom Finanzamt geleistete Zinsen auf Einkommensteuererstattungen (§ 233a AO) nicht zu versteuern sind (BFH, Urteil v. 15.6.2010 - VIII R 33/07; veröffentlicht am 8.9.2010).
