Donnerstag, 03. November
Keine Steuerfreiheit für Gefahrenzulagen (BFH)
Es ist von Verfassungs wegen nicht geboten, die Steuerbefreiung für Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit gezahlt werden, auf Gefahrenzulagen und Zulagen im Kampfmittelräumdienst auszudehnen (BFH, Urteil v. 15.9.2011 - VI R 6/09; veröffentlicht am 2.11.2011).
