Sonntag, 21. Januar
Keine Rücknahme eines Antrags auf Aufteilungsbescheid (FG)
Ein Ehegatte kann seinen Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung durch sog. Aufteilungsbescheid grundsätzlich nicht zurücknehmen (Hessisches FG, Urteil v. 22.06.2017 - 10 K 833/15; Revision anhängig).
