Samstag, 30. November
Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei dreijähriger Versetzung (BFH)
Ein Arbeitnehmer (Beamter), der von seinem Arbeitgeber für drei Jahre an eine andere als seine bisherige Tätigkeitsstätte abgeordnet oder versetzt wird, begründet dort keine regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (BFH, Urteil v. 8.8.2013 - VI R 72/12; veröffentlicht am 27.11.2013).
