Donnerstag, 16. März
Keine personelle Verflechtung bei Selbstkontrahierungsverbot (FG)
Sind die Mehrheitsgesellschafter einer Besitz-GbR nicht vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit, ist die zur Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung nicht gegeben (FG Köln, Urteil vom 07.12.2016 - 9 K 2034/14; Revision anhängig).
