Donnerstag, 17. November
Keine offenbare Unrichtigkeit bei Nichtberücksichtigung einer Rente (FG)
Das FA darf eine Einkommensteuerfestsetzung nicht wegen einer offenbaren Unrichtigkeit gemäß § 129 AO erhöhen, wenn es bei der Bearbeitung der Erklärung lediglich elektronisch übermittelte Rentendaten berücksichtigt, aber eine erklärte weitere Rente, zu der keine elektronisch übermittelten Daten vorliegen, außer Ansatz gelassen hat (FG Münster, Urteil v. 21.07.2016 - 9 K 2342/15 E; Revision nicht zugelassen).
